Im Mai letzten Jahres war es dann endlich soweit, viele Jugendschützerinnen und Jugendschützer warteten schon sehnlichst darauf. Die Reform des Jugendschutzgesetzes ist am 30.4.2021 in Kraft getreten und seit dem 1. Mai gibt es nun neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Hier ist insbesondere erwähnenswert, dass auch für den Schutz der Kinder und Jugendlichen im Netz eine eigens dafür geschaffene Behörde, eine „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ ins Leben gerufen wurde, die im § 17 und im neuen, erweiterten § 17a JuSchG eine rechtliche Grundlage für ein vergrößertes Aufgabenspektrum gefunden hat. Etwas, das auch in Zeiten einer globalen Pandemie und der Verlagerung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen ins Digitale, sehr wertvoll ist. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im neuen Jugendschutzgesetz endlich auch gleich zu Beginn im § 1, Abs. 1a JuSchG, da hier der Medienkonvergenz Rechnung getragen und somit anerkannt wird, dass Medien heutzutage eben sowohl Träger- als auch Telemedien sind. Ferner werden im neuen Gesetz Cyber-Grooming, Abo- und Kostenfallen sowie Mobbing thematisiert und stringenter mit möglichen Konsequenzen versehen. Um diese Herausforderungen auch zu fokussieren wurde ein eigener § 10a mit den „Schutzzielen des Kinder- und Jugendmedienschutzes“ geschaffen. So soll Digitale Teilhabe und Chancengleichheit bei maximaler Sicherheit für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht werden. Dafür legt das neue Jugendschutzgesetz die Leitplanken und konsequente Aussprache von Bußgeldern, wenn diese Präventionsmaßnahmen missachtet werden. Hier sorgt der angepasste § 28 Bußgeldschriften für angemessene Ahndung. Mit der fortschreitenden Digitalisierung brauchen die Jugendlichen altersgerechte Interaktionsräume, in denen sie vor Übergriffen geschützt mit Peers in Kontakt treten können. Das neue Jugendschutzgesetz ebnet hierfür den Weg mit fortschrittlichen rechtlichen Grundlagen, die der heterogenen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gerecht(-er) werden.
Essen 2021 überarbeitete Auflage, Broschüre, 97 S.