Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland rechtlich bindend. Mit der SGB VIII Novelle im Mai 2021 wurde der Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe zudem um Kinder und Jugendliche mit geistig, körperlich und seelischer Behinderung wie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen Lebenslagen und -realitäten ergänzt. Zudem exisitiert das International Classification of Functioning, Dissability and Health (ICF) der WHO, das zur Erfassung des Gesundheitszustandes, sowie des Grades der Behinderung und der sozialen Beeinträchtigung diagnostische Leitplanken aufstellt, die zu einer Reduktion der Stigmatisierung des Behindertenbegriffs einerseits und andererseits zur Einführung neuer, positiv formulierter Konzepte die gesundheitliche Integrität betreffend, führen sollen. Insbesondere das ICF und das novellierte SGB VIII (KJSG) stellen dabei die Begriffe der Teilhabe, Partizipation und die Umwelt- und Umgebungsstrukturen in den Fokus und die Notwendigkeit für echte Inklusion, wie (junge) Menschen hierbei bestmöglich und auf Augenhöhe unterstützt werden können.
Nachdem sich die erste Ausgabe der proJugend zur Inklusion Ende 2022, Nr. proJugend 3/2022 “Endlich inklusiv” vor allem der neuen gesetzlichen Grundlagen angenommen hat und kritisch, notwendige Ergänzungen der rechtlichen wie auch der handlungsorientierten Ausgestaltung auf der Ebene der Kinder- und Jugendhilfe postulierte, weitet sich nun der Blick in dieser Ausgabe auf die vielen Praxisfelder, die schon inklusiv unterwegs sind.
Die proJugend versucht so auf der Grundlage des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Chancen für die hierin neu verortete Zielgruppe festzuhalten und parallel Herausforderungen für die Trägerlandschaft der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Der neue §9 SGB VIII hat zudem den Begriff der Inklusion sehr weit gefasst und alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dazu verpflichtet, „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern". Diesem erweiterten Inklusionsbegriff wird in unserer kommenden proJugend-Ausgabe Rechnung getragen.
München 2023, Fachzeitschrift