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Klare Sache Jugendarbeitschutz und Kinderarbeitschutzverordnung
Ein wesentlicher Garant für die Gesundheit ist deren aktiver Schutz. Dazu gehört auch der Schutz junger Menschen in der Arbeitswelt. Gerade junge Menschen benötigen besonderen Schutz bei der Arbeit. Sie stehen noch in der Entwicklung und sind den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen. Überforderungen und Schädigungen wirken sich auf sie besonders nachteilig aus. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Junge Menschen haben noch ein ganzes Arbeitsleben vor sich. Oberstes Ziel eines modernen Arbeitsschutzes ist es daher, sie durch vorbeugende Maßnahmen bereits in den Anfängen vor übermäßigen Belastungen einer sich stets wandelnden Arbeitswelt zu schützen und ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, der Beschäftigten und der Gesellschaft notwendig.
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Klare Sache – Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen und Kindern bei der Arbei
Viele junge Menschen arbeiten für Geld. Sie arbeiten in einem Café. Oder sie verteilen Zeitungen. Oder sie machen eine Ausbildung. Sie machen die Arbeit von Erwachsenen. Aber: Junge Menschen sind nicht wie Erwachsene. Junge Menschen entwickeln sich noch. Zu viel Arbeit ist für junge Menschen besonders schlecht. Unfälle sind für junge Menschen besonders schlecht.
Deshalb müssen wir junge Menschen schützen.
Deshalb haben wir besondere Regeln für junge Menschen bei der Arbeit.
Die Regeln sind anders als die Regeln für Erwachsene. Die Regeln sollen junge Menschen besonders schützen
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